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Herzlich Willkommen bei Punkte-Flensburg.net

 

 

Dieser Begriff ruft bei vielen Autofahrern Entsetzen hervor, denn wenn man in Flensburg fleißig Punkte sammelt, kann dies den Führerschein gefährden.

 
 
 
 
Anzahl der Punkte in Flensburg und ihre Auswirkungen

Hat man dort nicht mehr als 3 Eintragungen, so hat dies keine Auswirkungen. Jede Eintragung wird automatisch nach 2 Jahren gelöscht, wenn keine weiteren Eintragungen hinzukommen.

Hat man zwischen 4 und 8 Eintragungen, kann man freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen und es werden 4 Eintragungen gutgeschrieben. Allerdings darf man innerhalb von 5 Jahren nur einmal an einem solchen Aufbauseminar teilnehmen.

Zwischen 8 und 13 Vermerken wird man verwarnt und auf die Möglichkeit, ein Aufbauseminar zu besuchen, hingewiesen. Folgt man diesem Rat werden immerhin noch zwei Vermerke abgezogen.

War man weiter fleißig und hat zwischen 14 und 17 Anmerkungen gesammelt, wird ein solches verpflichtend Aufbauseminar angeordnet. Unterzieht sich der Autofahrer dabei freiwillig einer verkehrspsychologischen Beratung werden ihm auch hier 2 Bemerkungen abgezogen.

Bei 18 Bemerkungen wird dann der Führerschein entzogen.

Die Bereinigung der Verkehrssünderkartei erfolgt nach folgenden Vorschriften. Entstanden die Eintragungen nur aus Ordnungswidrigkeiten erfolgt die Löschung nach 2 Jahren. Handelte es sich aber um Straftaten ohne Einfluss von Alkohol oder Drogen, so bleiben die Eintragungen fünf Jahre bestehen. Für jede Lösungsfrist gilt aber, dass während des Wartens auf die Löschung keine neuen Eintragungen vorgekommen sein dürfen.

Die Anwälte aus www.Blitzerkanzlei.de werden Sie auf diese Sachverhalte genauestens hinweisen und sich darum bemühen, schon die Eintragungen zu verhindern.

Sie werden Ihnen sagen, dass man vor allem mit formalen Vorschriften gegen die Eintragungen ankämpfen kann. Dazu gehört es zum Beispiel, dass man die Fristen einhält. Ergeht ein Bußgeldbescheid muss man innerhalb einer Frist von 2 Wochen Widerspruch einlegen, ansonsten wird dieser rechtskräftig und jedes Rechtsmittel ist abgeschnitten. Darauf wird Sie ein Anwalt von www.Blitzerkanzlei.de hinweisen. Man könnte beispielsweise behaupten, dass man nicht die Person sei, die den Verkehrsverstoß begangen habe. Das kann Sinn machen. Vor allem ist es sinnvoll, wenn die kurze Verjährungsfrist von drei Monaten fast vorbei ist. Denn nun muss die Polizei den Verkehrssünder erst einmal ausfindig machen. Und da Sie ja Angehörige nicht beschuldigen müssen, kann damit möglicherweise die Verjährungsfrist zum Ablaufen gebracht werden. Dann gibt es keine Eintragungen.

Aber verlassen Sie sich dabei auf die Anwälte von www.Blitzerkanzlei.de. Diese werden schon das Richtige für Sie tun.